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Saturday, August 1, 2020

Mountainbiken am Taubenberg: Kompromiss ist vom Tisch - Merkur.de

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Mountainbiken ist am Taubenberg bei Warngau zum Problem geworden. Nach einem Gesprächstermin mit Grundstücksbesitzern ist klar: Ein Kompromiss ist vom Tisch.

Es war ein sachliches Gespräch, gut zweieinhalb Stunden, ohne hitzige Atmosphäre, ist von mehreren Teilnehmern zu erfahren: Am Donnerstagabend fanden sich in Warngau bei einem nicht öffentlichen Termin zwölf Vertreter der insgesamt 163 Warngauer Grundstückseigentümer am westlichen Taubenberg mit Vertretern der Gemeinde, des Landratsamts, der Alpenregion Tegernsee-Schliersee sowie Experten etwa von Polizei, Forst und Bauernverband ein. 

Die Ausgangslage

Das Thema, um das es ging, erhitzt die Gemüter indes seit Langem: das Mountainbiken, und am Taubenberg insbesondere ein regelrechtes Netz von ungefragt und illegal auf fremdem Grund und Boden angelegten Trails, die immer mehr Mountainbiker anziehen. Bei mehreren Vorfällen in den vergangenen Monaten hat sich die Debatte noch einmal zugespitzt, nicht nur am Taubenberg. Jüngst schlug ein Mountainbiker auf den Naturschutz-Gebietsbetreuer im Mangfallgebirge ein, und sogar Unbeteiligte werden angepöbelt.

„Von den 163 Grundbesitzern ist jeder mehr oder weniger betroffen“, macht Henning Fromm auf Anfrage die Dimensionen deutlich. Er zählt zu der zwölfköpfigen Delegation, die die 163 Warngauer Grundbesitzer am Taubenberg zum Gespräch entsandten. Fromm ist von Beruf Biologe. Als Hobbyimker hat er am Taubenberg Flächen, etwa artenreiche Streuwiesen, die er naturnah pflegt. So wie alle anderen Betroffenen: Der ganze Taubenberg ist FFH-Gebiet und obendrein Vogelschutzgebiet.

Die Bewertung

Die Rechtslage, so viel scheint beim Gespräch klar geworden zu sein, ist nicht so uneindeutig, wie oft gedacht. Zum einen die Sache mit den eigenmächtig angelegten MTB-Trails: Nach Auskunft der Polizei sei das klar Sachbeschädigung, berichtet Fromm. Das von Mountainbikern oft angeführte freie Betretungsrecht aus der Bayerischen Verfassung gibt auch keinen Freifahrtschein fürs Radeln auf Steigen oder querfeldein durch den Wald her, stellt Gerhard Waas klar, der als Förster am Gespräch teilnahm. Zunächst einmal gelte das Betretungsrecht für das Betreten – also für Fußgänger. Das Radfahren ist auf „geeigneten“ Straßen und Wegen gestattet. Diese Eignung beanspruchen Mountainbiker in der Debatte auch abseits befestigter Wege für sich. „Aber das Naturschutzgesetz besagt, dass das Befahren verboten ist, wo schwere Schäden entstehen“, ergänzt Waas. Der Förster verweist auf die Folgen von Stollenreifen, Bremsen, Abrutschen: Gerade Flachwurzler wie die Fichte, die etwa die Hälfte des Baumbestands am Taubenberg ausmacht, reagierten darauf „extrem empfindlich“. Nur ist das nicht sofort zu sehen, sondern erst nach Jahren: Verletzungen in der Größe eines 5-Mark-Stücks an Wurzeln oder Stamm reichten für Pilzbefall, der zur Rotfäule führt. Neben der Gefahr durch Baumbruch bedeute das auch wirtschaftlichen Schaden, erklärt der Förster. Am Taubenberg seien die Folgen schon zu sehen: „An den Trails entlang ist praktisch jede Fichte beschädigt.“

Am Waldboden selbst verstärke das inzwischen zum Breiten-Trendsport avancierte Mountainbiken die Erosion. Ausgefahrene Rinnen, die bei immer häufiger auftretendem Starkregen zusätzlich ausgewaschen werden, zeugen am Taubenberg davon, sagt Waas. „Unbefestigte Wege sind zum Radfahren deshalb nicht geeignet.“ Einzelne Radler wären kein Problem, meint auch der Förster. Aber am Taubenberg geht es längst nicht mehr um einzelne, schon gar nicht auf Routen, die im Internet kursieren und auch Ortsunkundige anlocken.

Die Alternative

Dem Warngauer Bürgermeister Klaus Thurnhuber wäre ein Kompromiss am Taubenberg am liebsten gewesen: Das Gros der illegal angelegten Trails sollte rückgebaut werden und ein oder zwei bestehen bleiben, um den Mountainbikern eine legale Alternative zu lassen und dadurch den vermutlich nicht nachlassenden Freizeitdruck zu kanalisieren. Doch bei dieser Variante spielen die Grundbesitzer nicht mit. „Der Stachel sitzt zu tief“, meint Thurnhuber auf Anfrage. Er habe Verständnis dafür: „Jetzt Dinge zu legalisieren, die illegal erstellt worden sind, und diejenigen auch noch zu belohnen, das widerstrebt den Waldbesitzern.“ Zumal die sich zu oft auch noch beschimpfen lassen mussten. „Da fehlt es einfach zu weit.“

Der Kompromiss, der auch den Mountainbikern ein wenig entgegenkäme, scheitere aber nicht nur am Nein der Grundbesitzer, meint Fromm: „Diese Variante wäre spätestens bei der Verträglichkeitsstudie gescheitert, die bei Veränderungen im FFH-Gebiet erforderlich ist.“ Denn das offizielle Anlegen von Trails würde gegen das Verschlechterungsverbot verstoßen, ist er überzeugt – das Kernstück der Schutzwirkung eines FFH-Gebiets.

Der Ausblick

Möglichst noch in der kommenden Woche wird ein Gespräch im Landratsamt anberaumt, an dem neben der Unteren Naturschutzbehörde und Thurnhuber für die Gemeinde auch Fromm als Sprecher der Grundstücksbesitzer teilnehmen will. Dabei soll das weitere Vorgehen erörtert werden. Das Landratsamt könne im FFH-Gebiet das Befahren mit dem Fahrrad in bestimmten Bereichen per Rechtsverordnung untersagen, sagt Fromm. Wie das durchgesetzt und kontrolliert werden könnte, auch das wäre noch zu klären. Eine Beschilderung soll dafür sorgen, Verständnis für die Problematik am Taubenberg zu schaffen, sagt Thurnhuber.

Katrin Hager




August 01, 2020 at 01:23PM
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