Pages

Wednesday, July 15, 2020

Hechingen: Richterin: In Deutschland darf es keine Form von Selbstjustiz geben - Hechingen - Schwarzwälder Bote

olahragabarusan.blogspot.com

"Doch warum prüfen sie das nicht vorher genauer nach? Warum suchen sie nicht das Gespräch? Und warum stellt ihre Verlobte die Jungen nicht selbst zur Rede, wenn sie sich von ihnen belästigt fühlt? Warum brechen sie einem von ihnen ohne vorher ein Wort zu sagen das Nasenbein?"

Dass die drei Jungen monatelang Schlafprobleme hatten und Angst, bei Dunkelheit auf die Straße zu gehen, sah die Richterin als ganz gewichtige Folge des Angriffs, der "wie ein Blitz in der Nacht" über sie hereinbrach, wie sie die Aktion des Angreifers beschrieb. Damit widersprach sie klar und deutlich dem Plädoyer des Verteidigers, der die von einem Arzt bestätigte "akute traumatische Belastung" der Jungen herabzuspielen versuchte.

Der Angeklagte war zusammen mit seinem Bruder bereits sehr aggressiv vor den VW-Bus, in dem die Jungen warteten, gefahren, hatte gegen die Scheibe geklopft, diese aufgerissen und dann sofort zugestoßen und versucht zuzuschlagen. Der dritte Junge konnte aus dem Auto fliehen und holte Hilfe.

Am eigentlichen Tathergang gab es nichts zu deuteln, zumal Serkan T. die Tat gegenüber einem Vater der Jungen kurz nach der Tag zugegeben hatte, als dieser ihn darauf ansprach. Dass er dabei auch sagte, er "würde es wieder tun", verleiht einem schon drei Jahre zurückliegenden Fall eine neue Bedeutung.

Damals hatte der Angeklagte zusammen mit vier weiteren Männern nach einer "Jagd durch Hechingen" einen Mann brutal zusammengeschlagen, wie die Richterin verlas. Der Mann soll kurz zuvor am Bahnhof eine junge Frau beim Vorbeigehen angesprochen haben.

Von Reue aus dieser Tat und der Verurteilung lasse der Angeklagte nichts spüren, wertete die Richterin den neuerlichen Vorfall. Dies hatte dieser auch während der gesamten Verhandlung nicht getan, wie der Staatsanwalt in seinem Plädoyer bemerkte. Der Angeklagte war stumm geblieben und äußerte sich während der gesamten Verhandlung überhaupt nicht zum Vorfall.

Mit dem Staatsanwalt war sich Richterin Schilling auch über eine weitere Auffälligkeit des Falles einig. Das Recht selbst in die Hand zu nehmen, sei nicht hinzunehmen, hielten beide dem Angeklagten vor. "Unser Rechtsstaat funktioniert ganz gut. Hier in Deutschland darf es keine Form von Selbstjustiz geben", sagte die Vorsitzende streng.

Neben seiner achtmonatigen Haftstrafe mit einer dreijährigen Bewährungszeit muss der Angeklagte außerdem ein Anti-Gewalt-Training absolvieren und 600 Euro an den Bewährungsverein Hechingen zahlen.




July 15, 2020 at 07:50PM
https://ift.tt/32oDyIU

Hechingen: Richterin: In Deutschland darf es keine Form von Selbstjustiz geben - Hechingen - Schwarzwälder Bote

https://ift.tt/2VDcFMZ
Eignung

No comments:

Post a Comment