Der Marktgemeinderat Peiting hat in seiner jüngsten Sitzung die Satzung für Kindertageseinrichtungen und die entsprechende Gebührensatzung neu erlassen. Dabei sorgte die Frage, ob der Markt sich künftig bei der Verpflegung der Kinder zu Bio-Essen verpflichten sollte, für eine längere Diskussion.
– Hauptanlass, die Satzung für Kindertageseinrichtungen auf den neuesten Stand zu bringen, war laut Kämmerer Christian Hollrieder die neue Möglichkeit der Online-Anmeldung. Erstmals hatten Eltern ihr Kind heuer für das kommende Betreuungsjahr in Peiting auf elektronischem Weg registriert. Weil das auch künftig der Modus sein soll, musste das Anmeldeprozedere nun auch Eingang in die Satzung finden.
Weil diese aus 2009 stammt und damit schon einige Jahre auf dem Buckel hat, habe man die Gelegenheit genutzt, um das Paragrafenwerk zu erneuern. Bei den meisten Änderungen handle es sich um kleinere redaktionelle Anpassungen, erklärte Hollrieder. Manche sorgten allerdings für Nachfragen aus dem Gremium.
So wollte Thomas Elste (Grüne) wissen, was es damit auf sich habe, dass Eltern für ihre Kinder vor einer Aufnahme künftig nicht mehr eine Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung vorweisen müssen.
Man habe sich gegen eine generelle Pflicht entschieden, weil es für die Kinder ohnehin die U-Untersuchungen gebe, erläuterte Hollrieder. Im Einzelfall könne zudem weiterhin ein Attest verlangt werden.
Online-Portal für die Anmeldung
Ebenfalls für Stirnrunzeln sorgte bei Elste der neue Paragraf Ordnungswidrigkeiten, wonach Eltern, die eine von Gesetzes wegen vorgeschriebene Auskunft vorsätzlich oder fahrlässig nicht erteilen, eine Geldbuße von bis zu 1000 Euro drohe.
Doch hier konnte der Kämmerer beruhigen. Der Passus sei der Gesetzeslage geschuldet. „Bis jetzt hatten wir noch nie einen Fall, wo das zum Tragen gekommen wäre.“
Dass das Online-Portal künftig laut Satzung die einzige Möglichkeit für Peitinger Eltern ist, ihr Kind für die Kita zu melden, rief Claudia Steindorf auf den Plan. „Gibt es Unterstützung für jene, die damit Probleme haben?“, fragte die SPD-Rätin. Nicht jeder sei schließlich internetaffin, manchmal hapere es auch an Sprachkenntnissen, gab sie zu bedenken.
Möglichst kostengünstiges Essen
Tatsächlich habe man dies bedacht, antwortete Hollrieder. Hier leiste die Gemeinde natürlich Hilfestellung. „Das war aber nur in Einzelfällen nötig.“ Dass die Online-Anmeldung kein Hexenwerk ist, konnte Josef Sellmaier (BVP) aus eigener Erfahrung bestätigen. „Das hat gut funktioniert.“
Diskussionsbedarf gab es auch bei der Gebührensatzung, die ebenfalls in einer neuen Fassung zur Abstimmung stand. Auch hier hielten sich die Änderungen in Grenzen, an den Tarifen änderte sich nichts.
Wiederum war es Elste, der nachhakte. Konkret störte sich der Grünen-Rat an der Formulierung, dass der Markt sich verpflichte, eine möglichst „kostengünstige Verpflegung“ zu garantieren. „Das könnte man auch falsch verstehen“, sorgte er sich. Ob man nicht Bio-Essen festschreiben könne?
Unterstützung für seinen Vorstoß bekam der Grüne von Franz Seidel (BVP). Bio und regional gehörten in die Satzung, forderte er. Doch davon rieten sowohl Hollrieder als auch Bürgermeister Peter Ostenrieder ab. Aktuell habe man bereits Bio-Verpflegung in den Einrichtungen, einen entsprechenden Anbieter zu finden sei jedoch gar nicht so leicht.
Einstimmig verabschiedet
„Wir haben es uns bei der Vergabe nicht leicht gemacht“, merkte Hollrieder an, auch der Elternbeirat sei eingebunden gewesen. Was sei, wenn der Anbieter nun ausfalle und man keinen adäquaten Ersatz finde? Auch Norbert Merk (CSU) riet aus seiner Erfahrung als Landkreis-Kämmerer von einer entsprechenden Festlegung ab.
Andreas Barnsteiner (BVP) hatte damit ein ganz anderes Problem. „Als konventioneller Landwirt fühle ich mich da diskriminiert. Was wir machen, ist genauso wertvoll.“ Am Ende blieb es bei der bisherigen Formulierung.
Auch Elstes Vorstoß, die 100 Euro Beitragszuschuss, die der Freistaat Eltern gewähre, nicht auszuzahlen, sondern besser in die Qualität der Einrichtung zu investieren, blieb ohne Erfolg. Dies sei nicht zulässig, sagte Geschäftsleiter Stefan Kort. Hollrieder wies darauf hin, dass man beim Personalschlüssel die Anforderungen auch so deutlich übertreffe.
Einstimmig wurden schließlich beide Satzungen verabschiedet.
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